Steuerberatung für Freiberufler

Freiheit im Beruf, Sicherheit bei den Finanzen.

Als Freiberufler genießen Sie die Freiheit, Ihre Zeit selbst einzuteilen und Ihre Leidenschaft zum Beruf zu machen. Doch diese Freiheit kommt oft mit der Verantwortung, sich um komplexe steuerliche und administrative Angelegenheiten zu kümmern. Wir sind Ihre Partner, die diese Last von Ihren Schultern nehmen.

Unsere Leistungen für Freiberufler

  • Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR): Die EÜR ist die gängigste Methode für Freiberufler, ihren Gewinn zu ermitteln. Wir erstellen diese professionell und sorgen dafür, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und Sie jede Möglichkeit zur Gewinnminderung nutzen.
  • Umsatzsteuerliche Beratung: Wir klären für Sie alle Fragen rund um die Umsatzsteuer, von der Kleinunternehmerregelung bis zur korrekten Rechnungserstellung. Wir stellen sicher, dass Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen und -Jahreserklärungen fehlerfrei und pünktlich eingereicht werden.
  • Vorsorgeplanung: Wir beraten Sie zu den steuerlichen Aspekten der Altersvorsorge und anderer Versicherungen. Wir helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen zu treffen, um Ihre finanzielle Zukunft abzusichern.
  • Betriebswirtschaftliche Beratung: Auch als Freiberufler ist eine solide finanzielle Planung entscheidend. Wir erstellen für Sie Auswertungen, die Ihnen Aufschluss über Ihre Einnahmen und Ausgaben geben und die Rentabilität Ihres Geschäfts aufzeigen.

Steuerberatung für Freiberufler in Schwabach

Mein Ziel ist es, Ihnen nicht nur bei der Abgabe Ihrer Steuererklärung zu helfen, sondern Sie mit fundiertem Rat zu begleiten. Unsere digitale Arbeitsweise ermöglicht es Ihnen, uns Ihre Unterlagen jederzeit und von überall zuzusenden. So bleiben Sie flexibel und profitieren gleichzeitig von professioneller Unterstützung.

Ihre Steuerberaterin in Schwabach

Was ist der größte Unterschied in der Steuerberatung für Freiberufler im Vergleich zu Unternehmen?
Der größte Unterschied liegt in der Gewinnermittlung. Freiberufler erstellen in der Regel eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), während Unternehmen bilanzierungspflichtig sein können. Wir sind auf die spezifischen Anforderungen der EÜR spezialisiert und sorgen dafür, dass Sie alle geltenden Regeln optimal nutzen.
Ja, in der Regel können Sie als Freiberufler alle Kosten, die beruflich veranlasst sind, als Betriebsausgaben geltend machen. Dazu gehören Büromaterial, Fachliteratur, Fortbildungskosten, aber auch Fahrtkosten und Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Wir helfen Ihnen, diese Ausgaben korrekt zu erfassen und optimal abzusetzen.
Freiberufler können unter die Kleinunternehmerregelung fallen, wenn ihr Umsatz bestimmte Grenzen nicht überschreitet. In diesem Fall müssen sie keine Umsatzsteuer erheben. Wir beraten Sie, ob diese Regelung für Sie vorteilhaft ist und helfen Ihnen, die Umsatzsteuer korrekt zu handhaben.
Eine gute Planung ist entscheidend. Wir helfen Ihnen, die optimalen Vorsorgeprodukte zu wählen, Ausgaben korrekt zuzuordnen und alle steuerlichen Abzugsmöglichkeiten auszuschöpfen. Auch die Wahl des richtigen Zeitpunkts für Anschaffungen kann Ihre Steuerlast maßgeblich beeinflussen.